Am 1. Advent 2025 finden in der Evangelischen Landeskirche in Baden Kirchenwahlen statt. Im Evangelischen Kirchenbezirk Ortenau werden an diesem Tag mehr als 300 ehrenamtliche Kirchenälteste gewählt. Stimmberechtigt sind alle evangelischen Kirchenmitglieder ab 14 Jahren.
Bei den Kirchenwahlen am 30. November 2025 entscheiden die Mitglieder, wer ihre Gemeinde in den kommenden sechs Jahren leiten soll. Kirchenälteste arbeiten dabei eng mit der Pfarrerin und/oder dem Pfarrer und mit dem Diakon bzw. der Diakonin zusammen – im Kirchengemeinderat bzw. im Ältestenkreis. Ihre Aufgaben umfassen eine Vielzahl von Themen wie Gemeindeleben, Kinder- und Jugendarbeit, Diakonie und Seelsorge sowie kulturelle Angebote. Auch um Kooperationen, Finanzen und Gebäude kümmert sich der Kirchengemeinderat.
Kirchenälteste spielen somit eine entscheidende Rolle bei der Förderung des Gemeindelebens. Sie organisieren Aktivitäten, schaffen Begegnungsräume und sorgen dafür, dass sich alle Gemeindemitglieder willkommen und einbezogen fühlen.
Die Größe des Kirchengemeinderats variiert je nach Größe der Kirchengemeinde. In der Regel wählen die Gemeindeglieder zwischen vier und 18 Mitglieder für dieses Gremium. Und Kirchenälteste müssen nicht alt sein. Bereits ab 14 Jahren können Jugendliche sich mit einer eigenen Stimme an den Kirchenwahlen beteiligen, mit 16 Jahren können sie selbst für dieses Ehrenamt kandidieren.
Der Kirchenbezirk Ortenau möchte alle evangelischen Kirchenmitglieder dazu einladen, sich an den Kirchenwahlen zu beteiligen. Mit der eigenen Stimme können Wählerinnen und Wähler sowohl Einfluss auf die Schwerpunkte des Gemeindelebens in den nächsten Jahren nehmen, als auch zeigen, dass sie den gewählten Kirchenältesten ihre Aufgabe zutrauen und dass ihnen die Zukunft ihrer Kirchengemeinde am Herzen liegt.
Die badischen Kirchenwahlen finden alle sechs Jahre statt, gleichzeitig mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Statt einer allgemeinen Briefwahl – wie zuletzt 2019 - wird es in diesem Jahr eine Wahl im Rahmen einer Wahlversammlung in der Gemeinde vor Ort geben. Die zur Wahl stehenden Kandidierenden sowie den genauen Wahlort geben die Kirchengemeinden über ihre Websites, Aushänge und Bekanntmachungen in Zeitungen sowie im Gottesdienst bekannt. Die Wahlen starten in der Regel im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst.
Wer am 30. November nicht an der Wahlversammlung teilnehmen kann, kann vorab im Pfarramt Briefwahlunterlagen anfordern und ausfüllen. Der Wahlbrief muss bis zum 29. November im Pfarramt eingegangen sein bzw. kann auch während der Wahlversammlung abgegeben werden.