Die Landessynode ist neben der Landesbischöfin, dem Landeskirchenrat und dem Evangelischen Oberkirchenrat eines der vier landeskirchlichen Leitungsorgane. Jedes der vier Leitungsorgane hat unterschiedliche Aufgaben. Verbindend ist das gemeinsame Ziel, das Evangelium Jesu Christi allen Menschen zu bezeugen.
Die Landessynode ist die Versammlung von gewählten und berufenen Mitgliedern der Landeskirche, die aus ihren Erfahrungen im kirchlichen Leben und aus ihrer besonderen Sachkenntnis heraus beschließend und beratend im Dienste an der Kirchenleitung zusammenwirken. Sie setzt sich zusammen aus den von den Bezirks- und Stadtsynoden gewählten und den von den synodalen Mitgliedern des Landeskirchenrates im Einvernehmen mit der Landesbischöfin bzw. dem Landesbischof berufenen Synodalen.
In jedem Kirchenbezirk werden durch die Bezirkssynode zwei Landessynodale gewählt.
Zählt der Kirchenbezirk mehr als 50.000 Gemeindeglieder, so ist für je angefangene 25.000 Gemeindeglieder ein weiteres Mitglied in die Landessynode zu wählen.
Der Evangelische Kirchenbezirk Ortenau mit seinen rund 90.000 Mitgliedern entsendet daher fünf Mitglieder in die Landessynode.
Am 21. März 2026 wurden gewählt bzw. berufen: